Geschichte und Aufgaben des Fliedner-Vereins Butzbach e.V.
Vortragsreihe und Ausstellung des Criminalium e.V., Gießen
Manuskript des Vortrages von Mirko Schulte und Ulrich Hinkel
am 26.11.2008 im Amtsgericht Gießen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Ihnen herzlich danken für Ihr Interesse an einem Gefangenenfürsorgeverein - dem Fliedner-Verein Butzbach e.V..
Mein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des Criminalium e.V., Herrn Prof. Kreuzer, für die Gelegenheit, unseren Verein in diesem Rahmen darzustellen und für seine Zwecke zu werben. Der Vereinszweck des Criminalium, Strafrechtspflege erfahrbar und fassbar zu machen, deckt sich mit demjenigen des Fliedner-Vereins, dem es ebenfalls ein Anliegen ist, rational über Hintergründe und den Stand des Strafvollzuges zu informieren.
Ich freue mich besonders darüber, Herrn VizepräsLG a.D. Hans Goswin Stomps – der die Geschicke unseres Vereines als Vorsitzender fast zwei Jahrzehnte massgeblich gestaltete -, seine Ehefrau sowie Herrn Salzmann als Anstaltsbeirat der JVA Butzbach begrüßen zu können. Ich teile mir den Vortrag mit Herrn Ulrich Hinkel, der als Geschäftsführer nicht nur gleichzeitig Gehirn, Muskeln und Skelett, sondern gleichsam Seele unseres Vereines ist.
Was ist das nun für ein Verein, der Gefangenen hilft? Ist das ein Täterhilfeverein, ein Debattierclub von übrig gebliebenen Sozialromantikern der siebziger Jahre mit Resozialisierungsfantasien - ein Sicherheitsrisiko gar?
Eine Antwort darauf lässt sich durch unterschiedliche Betrachtungsweisen finden; möglich ist eine rechtliche, eine soziologisch-kriminologische, eine historische aber auch eine christliche. Alle vier Bereiche möchte ich mit Ihnen im Rahmen meines circa 20-minütigen Vortrages streifen und Sie über Geschichte, Aufgaben und Struktur des Fliedner-Vereins unterrichten.
Da die Arbeit eines Gefangenenfürsorgevereines eng mit den Behandlungsmassnahmen des geltenden Strafvollzugsrechts verknüpft ist und - historisch betrachtet - sich beides wechselseitig immer wieder beeinflusst hat, möchte ich zunächst Ihren Blick auf § 2 StVollzG lenken, der bis zur Ablösung durch ein Landesgesetz in Hessen unverändert Gültigkeit besitzt. Sie finden dabei in Satz 1 der Vorschrift den so genannten Behandlungsauftrag: der Gefangene soll befähigt werden, ein Leben ohne Straftaten eigenverantwortlich zu führen. Nur in diesem Behandlungsauftrag des Strafvollzuges hat die Arbeit des Fliedner-Verein Butzbach e.V. ihren Ort – der sog. Sicherungsauftrag in Satz 2 derselben Vorschrift bleibt unangetastet. Strafvollzug kann in seiner Gesamtheit nur dann überzeugen, wenn er sicher – sowohl für den Gefangenen selbst als auch für die Öffentlichkeit - und professionell durchgeführt wird. Der Fliedner-Verein ist sich dabei bewusst, dass es bei der Unterstützung des staatlichen Behandlungsauftrages Grenzen gibt, die beispielsweise in ausgeprägter Subkultur oder schwierigen Gefangenenpersönlichkeiten aufgezeigt sein sollen.
Gleichzeitig muss aber bei dem Stichwort „Sicherungsauftrag“ - der eben auch nur bis zum Tag der Entlassung Geltung beanspruchen kann – betont werden, dass erfolgreiche Resozialisierung die beste Prävention im Hinblick auf einen Rückfall ist. Damit produziert der Fliedner-Verein Butzbach e.V. Sicherheit.
Mit welchen Mitteln gelingt dies nun? Diese Frage ist seit den Forderungen der historischen Gefängnisreformer Wagnitz, Wiechern und Howard unverändert aktuell und einem fortwährenden Anpassungsbedarf unterworfen. Dabei mag man sich zunächst vor Augen führen, dass das Gefängnis der denkbar ungeeigneteste Ort dafür ist, den Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten zu befähigen. Denn ihm werden nicht nur Beruf, Familie, soziale Bezüge und Wohnung genommen, sondern er bekommt dafür eine Suchterkrankung, oder Infektionen, die er möglicherweise vor seiner Inhaftierung noch nicht besaß, Schulden und schließlich Kenntnisse und Freunde, auf die er auch gut verzichten kann. Pastor Theodor Fliedner hat dieses Paradoxon 1826 mit dem Satz beschrieben „Lehrling des Schurkerei- und Gaunerhandwerks beim Eintritt zur Haft, verlässt der Gefangene als vollendeter Meister den Kerker". Mit einem anderen Satz ist dasselbe prägnant beschrieben: „Knast ist stehen lernen im Sitzen". Dies bestätigt auch ein ein Blick auf die statistische Zahlen: die Rückfallquote wird im Erwachsenenstrafvollzug mit 50% an Personen beschrieben, die nach einer Entlassung in einem bestimmten Zeitraum wieder inhaftiert werden. Bei Jugendlichen liegt die Zahl sogar bei 70%. Wie gelingt es nun, diese Drehtüreffekte zu durchbrechen? Im wesentlichen Kern muss der Blick auf zwei Gesichtspunkte gerichtet sein: die Abmilderung der Entsozialisierung des Gefangenen im Gefängnis selbst zum einen, zum anderen der Verkleinerung des so genannten „Entlassungslochs“. Anerkannt ist dabei, dass dies nur unter Beteiligung aller in Strafrechtspflege und Vollzug Beteiligter gelingt. Sie finden deshalb in § 154 StVollzG den gesetzlichen Auftrag, dass mit den Behörden und Stellen in der Entlassenenfürsorge, (…) und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eng zusammen zu arbeiten ist. Zudem sollen die Vollzugsbehörden mit Personen und Vereinen, deren Einfluss die Eingliederung des Gefangenen fördern kann, zusammen arbeiten. In dieser Vorschrift finden Sie eine gesetzliche Grundlage für das Tätigwerden von Gefangenenfürsorgevereinen. Ihren Ort im Gesamtgefüge der umfangreichen Aufgabe der Resozialisierung eines Strafgefangenen finden Sie grafisch in den beiden anliegenden Grafiken von Maelicke beschrieben.
Ein solcher Verein der freien Wohlfahrtspflege ist der Fliedner-Verein. Sein satzungsmäßiger Zweck der Gefangenen- und einleitenden Entlassungsfürsorge der Insassen der Justizvollzugsanstalten in Gießen und Butzbach durch Unterstützung im beruflichen, allgemeinbildenden und kulturellen Bereich ist seit fast 60 Jahren unverändert. Das spezielle Konzept ist es dabei, dem Gefangenen ein individuelles Rüstzeug - bereits im Vollzug - pragmatisch und auf dem kleinen Dienstweg an die Hand zu geben. Denn innerhalb der Mauern ist die Motivation eines Gefangenen noch relativ hoch - gute Vorsätze verblassen nach der Entlassung regelmäßig schnell. Motivations-psychologisch betrachtet ist dieser Ansatz sicher jedem einfach zu vermitteln: Lebensziele liegen im so genannten Annäherungsformat vor, das heißt, das Streben eines jeden Menschen ist nicht darauf gerichtet, etwas zu vermeiden, sondern er möchte umgekehrt etwas erreichen, etwas sein und dazu gehören.
Dieses Muster zeichnet bereits die Motivation des Kleinkindes aus und wird ein Leben lang andauern. Diese Arbeit an prosozialen Lebenszielen ist ganz individuell und von der Persönlichkeit und Biografie eines jeden Gefangenen abhängig. Genau hier liegen die Vorzüge eines privaten Gefangenenfürsorgevereines, der - wie der Fliedner-Verein - unmittelbar im Vollzug Informationen aufgreifen und passgenau helfen kann.
Dabei betreibt der Verein keine Konkurrenz zu staatlichen Aufgaben oder ersetzt diese, sondern ergänzt unabhängig und eigenverantwortlich dort gute Ideen und individuellen Bedarf des Gefangenen, wo staatliche Hilfe fehlt oder zu spät kommen würde.
Die Botschaft des Fliedner-Vereines ist dabei unmissverständlich: der Verurteilte soll von Anfang an wissen, dass man ihn nicht aufgibt, sondern an ihn glaubt. Wir fördern keine Bequemlichkeit und keine Annehmlichkeiten im Vollzug, sondern denjenigen, der sich selbst fordern will oder dies nicht aus eigener Kraft vermag. Ein weiterer Gesichtspunkt erscheint mir bei der Betrachtung der Arbeit des Fliedner-Vereines bedeutsam: dass ein Verein mit „privaten“ Mitgliedern innerhalb der Mauern des Staates arbeiten darf, betrachte ich als ein Zeichen dafür, dass die Demokratie funktioniert und der Gefangene nicht allein gelassen wird.
Die Arbeit an konkreten, individuellen Lebenszielen ist selbst mit einem Haufen an Arbeit verbunden. Wie geht der Fliedner-Verein dabei konkret vor?
Genauso wie das Strafvollzugsgesetz - vergleichen Sie beispielsweise § 7 (Vollzugsplan) und § 37 (Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung) - geht auch der Verein von der Erkenntnis aus, dass Wohnung, Ausbildung, Arbeit und soziale Einbindung entscheidende protektive Faktoren bei der Ruckrückfallvermeidung sind. Die Vielfältigkeit der dabei bedeutsamen Gesichtspunkte können Sie beispielhaft der Grafiken von Bierschwale entnehmen.
Der Fliedner-Verein setzt dabei insbesondere bei den Schlüsselqualifikationen an Er bietet zunächst folgende „Basics“ an:
- berufliche und schulische Maßnahmen für Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten Butzbach und Gießen, zum Beispiel Hauptschul- und Computerlehrgänge,
- die Kostenübernahme bei Berufsschulbesuchen,
- die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an einem Fernstudium
- den Erwerb eines Gabelstaplerfahrausweises. Hierbei bewirkt der Verein beispielsweise in drei Lehrgängen jährlich die Erzielung von 50 Abschlüssen
- Einzelunterricht Alphabetisierung – nicht wenige Gefangene vermögen nicht zu lesen oder zu schreiben
- Anschubfinanzierung Sportprojekte
- Anschaffung von Software für den Computerunterricht
- Unterstützung von Kunstprojekten
- Kochgruppen
- Maßnahmen soziales Training
- Maßnahmen mentales Training
- Psychologische Gesprächskreise
Für mittellose Untersuchungsgefangene bietet der Fliedner-Verein Butzbach e.V. Hilfe zum Beispiel durch Beschaffung von Kleidung oder Unterstützung bei der Suche nach einer ersten Unterkunft nach der Entlassung an.
Ergänzend zu den Anstrengungen des staatlichen Vollzuges und der Bewährugshilfe bemüht sich der Verein um Entlassenenhilfe, das heißt, er vermittelt den Kontakt zu externen Einrichtungen der Entlassenenhilfe, insbesondere zur Klärung von Wohnmöglichkeiten. Gerade diesen Bereich möchte der Verein ein künftig konsequent vertiefen und ausbauen.
Bei diesen genannten Punkten ergänzt der Fliedner-Verein Behandlungsmaßnahmen, die im Strafvollzug inzwischen Standard sind. Es hat indes seine satzungsmäßigen Aufgaben weiter entwickelt: heute vermittelt der Verein Informationen über den Strafvollzug gleichermassen für die Öffentlichkeit oder an beruflich mit dem Strafvollzug befasste Personen: zum Beispiel durch Besuchs- und Gesprächsveranstaltungen mit Richtern, Staatsanwälten und Bewährungshelfern oder Schöffen. Dies ist in Zeiten einer abnehmenden Bereitschaft dafür, Ursachen und Wechselwirkungen von Straftaten zu verstehen, ein nicht zu unterschätzender Gesichtspunkt. Denn Resozialisierung ist ohne Akzeptanz in der Bevölkerung nicht möglich.
Schließlich erstattet der Fliedner-Verein Butzbach e.V. auch Kosten von Sprachkursen für Anstaltsbedienstete, damit der Umgang mit ausländischen Gefangenen erleichtert wird. Denn als Gefangener fühlt man sich nur dort aufgehoben, wo man auch verstanden wird. Funktionierende Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung des Vollzugszweckes.
Als Beispiele für die flexible Hilfe unseres Vereines möchte ich Ihnen noch zwei Beispiele nennen:
Im Jahr 1999 verfügte die JVA Butzbach als einzige größere hessische Anstalt über keine Sporthalle. Bei 520 Haftplätzen war die Anstalt damals mit 670 Strafgefangenen belegt. In der kalten Jahreszeit konnte Sportbetrieb nur in kleinen Gruppen im Kirchenraum angeboten werden, wobei Ballspiele gänzlich ausgeschlossen waren. Sport im Vollzug hat aber einen wesentlichen Stellenwert - er vermittelt dem Gefangenen in der ansonsten reizarmen Umgebung des Vollzuges Erfolgserlebnisse, hilft bei dem Abbau von Enge und Aggressionen und fördert die Akzeptanz von Regeln.
Der Fliedner-Verein Butzbach e.V. hat gemeinsam mit der damaligen Anstaltsleitung den Anstoß zum Umbau einer leer stehenden geräumigen Werkshalle gegeben und diese mit einfachen Mitteln zu einer provisorischen Sporthalle umgestaltet, die bis zu ihrem Abriss aus Anlass des Neubaus einer Sporthalle im März 2008 ausgiebig genutzt wurde.
Ein anderes Beispiel: der Flieder-Verein finanziert einen „Kochkurs für Hartz IV – Empfänger“ der Volkshochschule des Wetteraukreises. Hier lernt der Gefangene jenseits von Fast-Food-Schnellrestaurants ausgewogen, gesund und mit sparsamem Budget zu kochen.
Sie merken bei alledem, der Fliedner-Verein musste erfunden werden. Dies geschah im Jahr 1949. Gedanklich geht die Geschichte der Gefanenenfürsorge bis in die Zeit Friedrichs des Grossen zurück, der unter dem Einfluss der Aufklärung Leibesstrafen durch Freiheitsstrafen ersetzte, ohne dass ausreichender und vor allem geeigneter Haftraum zur Verfügung stand. Zu diesen beengten räumlichen Verhältnissen gesellte sich die damalige, auf Kant und Feuerbach zurückgehende liberale Auffassung, der Staat dürfe nicht in die sittliche Selbstentfaltung des Menschen eingreifen, sondern habe sich auf die Wahrung der äußeren Ordnung der Anstalt zu beschränken. Dieser Verwahrungsvollzug rief den am 21.01.1800 in Eppstein im Taunus geborenen späteren Pastor Theodor Fliedner auf den Plan. Nach ich ist der Fliedner-Verein Butzbach e.V. benannt. Fliedner gründete unter dem Eindruck von Reisen in die Niederlande und nach England im Jahre 1833 die Rheinisch-westfälische Gefängnisgesellschaft, die heute als Mutter aller in der Folgezeit gegründeten Gefangenenfürsorgevereine gelten darf.
In der Zeit nach der NS-Terrorherrschaft, während derer Haftstrafen im wesentlichen der Vernichtung und zur Vergeltung dienten, gründete sich am 16.3.1949 der Fliedner-Verein Butzbach e.V. als eingetragener Verein bei dem Amtsgericht Friedberg. Der Anlass hierfür war ein ähnlicher wie der zu Zeiten Fliedners: es gab in Butzbach mit 1.200 Gefangene doppelt so viele Insassen wie heute - bei fast gleichen räumlichen Verhältnissen. Der Fliedner-Verein Butzbach e.V. übernahm 30 Jahre vor Inkrafttreten des StVollzG einfache Hilfen, die heute gesetzlicher Standard sind: Beschaffung von Briefpapier, von Büchern für die Anstaltsbücherei, auch in fremden Sprachen - Geräte für den Sportkreis und Musikinstrumente für das Anstaltsorchester wurden angeschafft. Es konnten Gruppen für Elementarfächer, für „Lebenskunde“ und für kaufmännisches Rechnen eingerichtet werden. Der Fliedner-Verein Butzbach e.V. richtete gemeinsam mit der Jugendhilfe ein Übergangsheim für heimatlose junge Männer ein und sorgte für Auftritte von Orchestern; sogar ein Auftritt von Ivan Rebroff findet sich in den Unterlagen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren, die Amtszeiten der Vorsitzenden währdend des nun fast 60-jährigen Bestehens des Fliedner-Verein Butzbach e.V. schätzten sollen, dann müssen Sie in Dekaden und nicht in Jahren denken: der erste Vorsitzende des Vereines, der Butzbacher Rechtsanwalt und Notar Rudolf Wolf führte den Verein 29 Jahre lang von 1949 bis zu seinem Tode im Jahr 1978, danach übernahm den Vorsitz bis zu dessen Tod der Leiter der Anstalt Butzbach, Günter Johanns, der bereits zuvor stellvertretender Vorsitzender war und damit insgesamt 41 Jahre im Vorstand des Fliedner-Vereins wirkte. Herr Vizepräsident des Landgerichtes Marburg a.D. Hans Goswin Stomps führte den Verein 18 Jahre lang bis zum Jahr 2007. Den Vereinsvorsitz führt ein Richter fort: ich selbst bin seit dem Jahr 2002 Vorsitzender des Schöffengerichtes in Marburg seit 2000 Vereinsmitglied. Aber auch andere Mitglieder des Vorstandes haben es lange dort ausgehalten: Manfred Schwendemann und der vormalige Anstaltsleiter Klaus Winchenbach haben sich beide jeweils über 30 Jahre im Vorstand des Vereines für dessen Aufgaben engagiert.
Dieser besitzt heute über 130 Mitglieder die hauptberuflich als Richter - sogar Bundesverfassungsrichter -, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Schöffen und Anstaltsleiter tätig sind. Einen wesentlichen Anteil der Mitglieder machen Vollzugsmitarbeiter aus allen Ebenen aus. Daran, dass Leute aus dem Vollzug sich vor Ort und nach ihrem Feierabend engagieren, können Sie nicht nur festmachen, dass der Fliedner-Verein immer "nah dran" ist, sondern auch unmittelbar auf Motivation und Berufsverständnis der im Vollzug tätigen Mitarbeiter schließen.
Der Vorstand des Vereines besteht wie erwähnt aus einem Richter und den Anstaltsleitern der Justizvollzugsanstalten Butzbach (Herr Linke) und Gießen (Herr Lesser) als Vorsitzende und dem Pädagogen Ulrich Hinkel als Geschäftsführer. Es ist ein Verein der kurzen Wege bei minimaler Hierarchie. „Lean management“ hat bei uns Tradition. Dazu zählt auch ein bewusst enger Aufgabenbereich, wir verzetteln uns nicht. Dem Gedanken eines modernen Resozialisierungsmanagements folgend legen wir aber großen Wert auf effektive Vernetzung mit anderen Stellen: so ist der Verein Mitglied im Landeszusammenschluss der Straffälligenhilfe in Hessen, er unterstützt andererseits als seine Mitglieder den Verein zur Wiedereingliederung Straffälliger Gießen und die Eingliederungshilfe in Marburg. Sämtliche Mitglieder des Vereines sind ehrenamtlich tätig, niemand erhält auch nur einen Cent an Vergütung.
Damit bin ich fast am Schluss, gleichzeitig aber an einem wichtigen Punkt für die Vereinsgeschicke: der Finanzierung. Sie beruht ausschließlich auf Bußgelder und Spenden. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen: im Jahr 2007 wiesen in Ermittlungs- und Strafverfahren Staatsanwaltschaften und Gerichte in Hessen der Staatskasse und gemeinnützigen Einrichtungen 7,8 Mio. € zu. 6 Mio. € davon entfielen auf gemeinnützige Einrichtungen. Wenn Sie bedenken, dass sich diesen Kuchen jährlich 1226 gemeinnützige Einrichtungen teilen, kann der Fliedner-Verein Butzbach e.V. auf jährliche Einkünfte aus Bußgeldern zwischen 20.000 € und 45.000 € stolz sein. Auch ohne dass der Verein - wie inzwischen sämtliche großen gemeinnützigen Einrichtungen – hauptamtlich Fundraising betreiben kann, wird er verlässlich und treu insbesondere durch die lokalen Staatsanwaltschaften und Gerichte mit Bußgeldzuweisungen bedacht. Dies besitzt seinen Grund sicher in dem seit fast 60 Jahren eingeführten und anerkannten Vereinskonzept und der prompten verlässlichen Betreuung der zuweisenden Behörden durch den Geschäftsführer mit Information über Eingang oder Ausbleiben der Bußgelder.
Meine Damen und Herren, ich möchte diesen Überblick beenden mit dem Hinweis auf Möglichkeiten, sich über Strafvollzug zu informieren oder den Verein aktiv als Mitglied mit guten Ideen und Taten zu unterstützen. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Vertiefte Informationen über den Strafvollzug und
Reformen finden Sie in der Zeitschrift „Forum Strafvollzug“.
Ich möchte schließen mit einem Satz von Bischof Wolfgang Huber, kurz und prägnant: „Der Mensch ist mehr als seine Taten“. Dafür steht der Fliedner-Verein Butzbach e.V.